PANTA RHEI CANOE ______________ Canadierbau und Paddelschule


Kontakt

Wolfram Kaukars
Leckenweg 1B
34270 Breitenbach

Mobil: 0177/8803159
Mail: pantarhei-canoe@web.de




AGb

1. Nach Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung kommt der Vertrag mit dem Zugang der Anmeldebestätigung bei dem/der Anmelder zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den/die Anmelder auch für alle anderen in der Anmeldung zahlenmäßig aufgeführten Teilnehmer.

2. Buchungen müssen schriftlich per Brief, Postkarte oder Email 4 Wochen vor Beginn erfolgen. Bezahlung bis spätestens 2 Wochen vor Beginn mit Angabe des Namens des/der Teilnehmer und des Kurses/Tour.

3. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in der Beschreibung enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend.

4. Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Veranstaltung zurücktreten. Bei Absage oder Verringerung der Anzahl der Teilnehmer zahlen Sie folgende Rücktrittskosten:
Bis 21 Tage vor Beginn 30 %, bis 14 Tage vor
Beginn 50%, bis 8 Tage vor Beginn 80 % und 100 % am Antrittstag.

5. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, d.h. Ihre Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben (telefonisch/Anrufbeantworter). Unterlassen Sie es, einen Mangel sofort
anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingegangene Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

7. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsbestandteil geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Erhält der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Veranstaltung befürchten lassen, so ist er berechtigt, vom Vertrag unverzüglich zurückzutreten. Nach Antritt der Veranstaltung kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

8. Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist, mit Ausnahme von Körperschäden, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wurde. Die Haftung ist auch dann insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Für alle Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personenschäden bis 75000,- pro Teilnehmer und Veranstaltung. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Veranstalter
haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen, wenn diese in der Veranstaltungsbeschreibung oder in der Buchungsbestätigung als solche gekennzeichnet wurden oder offensichtlich sind. Ist die Veranstaltung eine Pauschalreise und wird in deren Rahmen oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so erbringt der Veranstalter Fremdleistungen. In diesem Fall haftet ausschließlich das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung.

9. Wird die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnung [z.B. Fahrverbot]) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

10. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

11. Die angebotenen Veranstaltungen haben Abenteuer- , Sport- oder/und Erlebnischarakter. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme AUF EIGENE GEFAHR. Dies gilt insbesondere für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden aller Art, die mit dem Charakter einer solchen Veranstaltung in Zusammenhang stehen, besteht nicht. Unberührt bleibt die Verpflichtung, die Veranstaltungen sorgfältig vorzubereiten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gesunde körperliche Verfassung und die Fähigkeit, zumindest durchschnittlich schwimmen zu können. Zur Sicherheit der Teilnehmer entscheidet der Veranstaltungsleiter über die spezielle Veranstaltungsteilnahme und über witterungsbedingt notwendig werdende Programmänderungen. Während der Dauer der Veranstaltungen sind - zur Sicherheit des Teilnehmers selbst und der übrigen Teilnehmern - den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen nicht nach, ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Veranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Gleiches gilt bei einem alkoholisiertem Teilnehmer (0,0 Promille Grenze).

12.Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt bezüglich vorstehender Vereinbarungen.
Drucklegung : 02/05